AG (Arbeitsgemeinschaft) |
Kinder der Jahrgänge 3 und 4 können jeweils für ein Trimester an einer jahrgangsübergreifenden AG teilnehmen. Verpflichtend für alle Drittklässler ist die Teilnahme an der Computer-AG. Angeboten werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrern, Pädagogischen Mitarbeiter*innen, Eltern und Ehrenamtlichen. |
Befreiung vom Sportunterricht |
Nach einer Krankheit bzw. bei leichten Infekten kann ein Kind auf Antrag der Eltern vom Sportunterricht durch die Klassenlehrkraft befreit werden. In diesem Fall begleitet das Kind die Lerngruppe und schaut dem Unterricht zu bzw. übernimmt einfache Helfertätigkeiten. Bei einer Befreiung vom Schwimmunterricht nimmt das Kind am Unterricht einer anderen Lerngruppe teil. Grundsätzlich gilt, dass Schüler/innen, die am Unterricht teilnehmen können, im Falle einer Befreiung vom Sportunterricht nicht vor Ablauf der für diesen Tag normalen Unterrichtszeit nach Haus gehen dürfen. |
Beratung |
Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Sie ist bei pädagogischen oder fachlichen Problemen Ihre erste Ansprechpartnerin. Psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bietet der schulpsychologische Dienst der Niedersächsischen Landesschulbehörde an: Schulpsychologischer Dezernent: Peter Notz Telefonnr.: 0441-20546-133 |
Beschwerderegelung |
Bitte wenden Sie sich im Beschwerdefall zuerst an die betreffende Lehrkraft, um auf diesem Weg eine Lösung für das vorliegende Problem zu finden. Auch die Elternvertreter der Klasse sind geeignete Ansprechpartner, kritische Meinungen entgegen-zunehmen und an die Lehrkraft weiterzuleiten. Die Schulleitung wird informiert, wenn ein vermittelndes Gespräch notwendig ist. |
Betreuung |
Für die Kinder der 1. und 2. Klassen bieten wir in der 5. Stunde (12.00 – 12.45 Uhr) eine Betreuung an. Kinder werden zu Beginn eines Schuljahres oder –halbjahres verbindlich angemeldet. Die Kinder werden beaufsichtigt und in entspannter Atmosphäre u.a. in ihren motorischen Fähig- und Fertigkeiten gefördert. Es werden keine Hausaufgaben angefertigt. Diese unterrichtsergänzenden Angebote werden geleitet von Frau Duda und Frau zur Horst. |
Beurlaubung |
Muss Ihr Kind einen Arzttermin wahrnehmen, so informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft darüber. Über die Beurlaubung einer Schülerin/eines Schülers bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung (Familienfeier, Eltern-Kind-Kur, Fahrten mit Jugend- oder Sportgruppen…). Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise von der Schulleitung in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. Wenn Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind verreisen wollen, denken Sie bitte bei der Planung Ihres Urlaubs daran, dass dieser vollständig in die Ferien fallen muss. |
Bücherei |
Die Schule verfügt über keine eigene Schulbücherei. Jede Klasse hat aber im Klassenraum einen umfangreichenBücherfundus, aus dem die Kinder Bücher ausleihen können. |
Einbahnstraßen- Regelung |
Laut Konferenzbeschluss der Gesamtkonferenz gilt in der Schoolstraat eine freiwillige Einbahnstraßen-Regelung: Bitte befahren Sie diese Straße morgens und mittags nur von der Metjendorfer Straße in Richtung Borbecker Weg. Auf diese Weise können Sie dazu beitragen, dass der Verkehr zu den Stoßzeiten übersichtlicher ist und die Gefährdung der Schüler/innen sinkt. |
Einschulung |
Am 1. Sonnabend im neuen Schuljahr werden die Erstklässler
eingeschult. |
Elternmitarbeit |
Wir sind dankbar für jede Form der Hilfe und Unterstützung. Ob Sie sich für Fahrten mit zur Verfügung stellen, als Lesehelfer dabei sind oder sich als Elternvertreter und im Förderverein engagieren – ohne SIE geht es nicht ! |
Elternratsvorsitzende/r |
Die/der Vorsitzende des Schulelternrats vertritt die Elternschaft gegenüber den Lehrkräften, der Schulleitung und der Gemeinde. |
Elternsprechtage |
Der Elternsprechtag bietet den Eltern die Möglichkeit eines ergiebigen Gesprächs über die Entwicklung ihres Kindes mit den Lehrkräften. Zum Elternsprechtag werden die Eltern von den Klassenlehrkräften eingeladen. |
Elternvertretung |
Jede Klasse wählt am 1. Elternabend des 1. und 3. Jahrganges zwei Elternvertreter und Konferenzvertreter. Die Elternvertreter sind Mitglieder im Schulelternrat. Sie unterstützen die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, nehmen an Konferenzen teil und gestalten nach ihren jeweiligen Möglichkeiten das Schulleben aktiv mit. |
Englischunterricht |
Kinder der 3. und 4. Klassen haben wöchentlich zwei Stunden Englischunterricht. Spielerisch wird den Kindern der Zugang zu einer fremden Sprache ermöglicht; im Vordergrund steht das Sprechen der Fremdsprache. Die Leistungen werden erst ab der 4. Klasse zensiert. |
Extreme Witterungsverhältnisse |
Die Entscheidung, ob bei extremen Witterungsverhältnissen
(z.B. Straßenglätte, Sturm, große Hitze) der Unterricht ausfällt bzw. früher beendet wird, trifft der Schulträger. Er sorgt dafür, dass die Entscheidung so früh wie möglich über Rundfunk oder
Fernsehen veröffentlicht wird. Eine Beaufsichtigung Ihres Kindes bis 12.45 Uhr ist aber in jedem Fall gewährleistet. |
Freundeskreis |
Der Förderverein 'Freundeskreis der GS Leuchtenburg'
unterstützt die Schule in vielfältiger Weise (Veranstaltungen, Anschaffungen, Aktivitäten …) und ist eine wichtige Säule des Schullebens. |
Frühaufsicht |
Die Aufsicht beginnt erst um 7.40 Uhr. Schicken Sie bitte Ihr Kind so zur Schule, dass es nicht vor dieser Uhrzeit da ist. Die Räumlichkeiten werden erst um 8.00 Uhr betreten. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Aufsicht, ob die Kinder vorzeitig in ihren Klassenraum gehen dürfen. |
Frühstück |
Die Frühstückspause findet täglich gemeinsam von 9:55 – 10:10 Uhr gemeinsam im Klassenraum statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind für das Frühstück ein Getränk, ein Schulbrot und/oder Obst mit zur Schule. Sehr zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke schaden der Zahngesundheit und verursachen häufig sehr kurze Aufmerksamkeitsspannen. |
Fundsachen |
Fundsachen werden über einen begrenzten Zeitraum gesammelt. Sie können bei unserem Hausmeister abgeholt werden. Hilfreich ist die Kennzeichnung von Turnschuhen, Hausschuhen, Jacken, Turnkleidung und anderen Schulsachen mit dem Namen Ihres Kindes, um verwechselte oder vergessene Sachen zuordnen zu können. An den Elternsprechtagen im Herbst wird regelmäßig eine Fundsachen-Börse im Altbau eingerichtet. Werden die Fundsachen nicht abgeholt, werden sie am Schuljahresende entsorgt. |
Ganztagsangebot |
Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bietet die Schule eine über den Unterricht hinausgehende Ganztagsbetreuung bis 15.30 Uhr mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemein-schaften an. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage auf der Seite 'Unsere Schule - Team Ganztag'. |
Hausschuhe |
Hausschuhpflicht gilt innerhalb des Neubaus, betrifft also alle Erst- und Zweitklässler. Schuhbänke befinden sich vor den Klassen. |
Homepage |
Die Adresse der Schulseite lautet: www.grundschule-leuchtenburg.de |
Iwidani-Projekt |
An unserer Schule wird im Rahmen der Gewaltprävention das Iwidani-Projekt durchgeführt. Die 'Iwidani' sind Identifikations-figuren für die Kinder und leben ein intaktes Gemeinschaftsleben vor; gleichzeitig ist 'Iwidani' als Stopp-Zeichen ('Ich will das nicht!') im Schulleben verankert. |
Kirchliche Feiertage |
Auf schriftlichen Antrag erhalten Kinder aller Glaubensrichtungen die Möglichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen. |
Krankheiten |
Wenn Ihr Kind unter dauerhaften Erkrankungen oder Beeinträchtigungen leidet, auf die im allgemeinen Unterricht (und besonders im Sportunterricht) Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung. Auch Beeinträchtigungen des Gehörs sollten der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer bekannt sein. Ist Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (z. B. Diphtherie, Masern, Gehirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, ansteckende Gelbsucht) oder werden bei ihm Kopfläuse festgestellt, muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Ihr Kind darf dann nicht die Schule besuchen. Das gilt auch für den Fall, wenn in der Wohngemeinschaft, in der das Kind lebt, eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist. Näheres finden Sie im Infektionsschutzgesetz. Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein, informieren Sie die
Schule zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr telefonisch oder per Email (sekretariat@gsleuchtenburg.de).
Nimmt Ihr Kind mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am
planmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens
am dritten Versäumnistag mitzuteilen.
|
Lernmittelausleihe |
Gegen Zahlung eines Entgelts können einige Schulbücher von der Schule ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig. |
Leseförderung |
Die Leseförderung findet in der Schule statt und sollte durch entsprechende Angebote im Elternhaus unterstützt werden. Im Rahmen der Leseförderung nehmen die Schüler ab der zweiten Klasse am Antolin-Leseförderungs-Programm ( www.antolin.de ) teil. Altersgerechte Kinderbücher werden ab Klasse 2 auch im Unterricht gelesen. Die in allen Klassen zur Verfügung stehenden Klassenbüchereien bieten den Schülern eine kleine Auswahl an Lesestoff. |
Mathe-Olympiade |
Möglichkeit für an Mathematik interessierte Kinder der 3. und 4. Klasse an einem landesweiten Wettbewerb teilzunehmen. Informationen unter: www.mo-ni.de |
Notfall-Adresse |
Wir bitten Sie, Adress- und Telefonänderungen sofort mitzuteilen, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Sehr wichtig ist auch die Aktualisierung der „Notfalladressen und -telefonnummern“; beachten Sie im Interesse Ihres Kindes bitte, dass mindestens eine Person dabei sein sollte, die nahezu immer vormittags erreichbar ist. |
Pädagogische Mitarbeiter |
Zurzeit sind fünf Pädagogische Mitarbeiter*innen an der GS
Leuchtenburg beschäftigt. In den Klassen 1 und 2 werden diese für die Durchführung des unterrichtsergänzenden Angebots (Betreuung in der 5. Unterrichtsstunde) eingesetzt; darüber hinaus
unterstützen sie die Schwimmlehrkraft als Schwimm-Begleitung oder die Lehrkraft im Unterricht. Im Ganztagsschulbetrieb begleiten sie das Mittagessen und die Hausaufgaben, bieten nachmittags AGs an und beaufsichtigen die Kinder an der Bushaltestelle. |
Pausen |
In diesen Pausenzeiten halten sich alle Kinder auf dem Pausenhof auf; das Betreten der Obstwiese ist nur in Absprache mit der Pausenaufsicht erlaubt. Bei Schlechtwetter entscheidet die Pausenaufsicht, ob 'Regenpause' ist: In diesem Fall bleiben alle Schüler/innen im jeweiligen Klassenraum und spielen, lesen, malen ... dort. |
Schulelternrat |
Der Schulelternrat trifft sich regelmäßig, um die Interessen der Schüler und Eltern in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zu vertreten. |
Schülerrat |
Die Klassensprecher und Klassensprechervertreter der zweiten, dritten und vierten Klassen bilden den Schülerrat. Er tagt regelmäßig und setzt sich konstruktiv für die Belange der Schüler ein. |
Schullaufbahn-empfehlung |
Grundschulen stellen keine Schullaufbahnempfehlung mehr aus; die Entscheidung, zu welcher weiterführenden Schule ein Grundschüler geht, liegt bei den Eltern. Mitte November werden alle Viertklässler und deren Eltern zu Beratungsgesprächen eingeladen, bei denen über das Leistungspotenzial sowie das Arbeits- und Sozialverhalten eines jeden Kindes gesprochen wird. Auch im März haben die Eltern der Viertklässler noch einmal die Gelegenheit, sich über die Entwicklung ihres Kindes bei der Klassenlehrkraft zu informieren. |
Schulobsttage |
Jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags wird die Schule
mit Obst und Gemüse des landwirtschaftlichen Bio-Betriebs Steenken beliefert. Eltern bereiten am Morgen beides für den Verzehr vor, so dass an diesen Tagen das Frühstück in jeder Klasse mit Obst und
Gemüse bereichert werden kann, ohne dass dafür Kosten für die Schüler/innen entstehen. |
Schulordnung |
Die Schulordnung ist von Schülern, Lehrern und Eltern und Gästen zu beachten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung mit den Schülern besprochen und den Eltern vorgelegt. |
Schulweg mit dem Auto |
Für den Fall, dass Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule
bringen oder hier wieder abholen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Befahren des Schulgrundstücks einschließlich der Einfahrten aus Sicherheitsgründen verboten ist (Beschluss der GK
vom 5.03.2008). Zur Sicherheit der Kinder sollten Sie auch die freiwillige Einbahnstraßen-Regelung beachten. |
Schulweg mit dem Rad |
Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benutzen den Radweg an der Schoolstraat. Im ersten und zweiten Schuljahr sollten die Kinder von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Fahrräder werden nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Auf dem Schulhof werden die Räder geschoben. Kontrollieren Sie bitte das Fahrrad Ihres Kindes. Achten Sie besonders auf die Lichtanlage und eine sichere Transportmöglichkeit der Schul- bzw. Sporttasche. Zum eigenen Schutz bzw. um schweren Kopfverletzungen vorzubeugen sollten die Kinder immer einen Fahrradhelm tragen. |
Sportunterricht |
Bitte geben Sie Ihrem Kind zum Sportunterricht entsprechende Kleidung mit (Sportkleidung, Turnschuhe mit heller Sohle oder Non-marking-Sohle). Auf Schmuck und 'komplizierte' Kleidung sollte am Sport- und Schwimmtag verzichtet werden. |
Sprechzeiten der Lehrer/ |
In jedem Schuljahr finden Elternsprechtage statt. Darüber hinaus vereinbaren Sie bitte bei Gesprächsbedarf mit der jeweiligen Lehrkraft einen separaten Termin. Die Schulleitung ist montags und dienstags in der Zeit von 9.00 bis 11.30 Uhr und Donnerstag von 9.00 - 13 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar . |
Telefonliste |
Jede Klasse erstellt eine eigene Telefonliste, diese sollte auch eine zweite Telefonnummer für den Notfall enthalten, z.B. Handy, Arbeitsplatz oder Großeltern. So können wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen, falls Ihr Kind während des Schulvormittages abgeholt werden muss. |
Unfallversicherung |
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Schulveranstaltungen gegen Unfälle versichert. Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem Unfallversicherungsverband Mitteilung machen zu können. Weitere Infos für Eltern von Schulanfängern unter: |
Unterrichtszeiten |
Unsere Grundschule ist verlässlich. Das heißt, dass in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr alle Schüler auf Wunsch verlässlich betreut werden und kein Unterricht in dieser Zeit ausfällt (ausgenommen von dieser Regel sind die Tage der Zeugnisausgabe; s.u.). Unsere Unterrichtszeiten sind wie folgt: |
Verlassen des |
Keine Schülerin/kein Schüler darf während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft verlassen. Bei einem Unfall bestünde dann kein Versicherungsschutz. Das gilt auch bei einem unerlaubten Entfernen vom Klassenverband während Wanderungen bzw. Klassenfahrten. |
Vertretung |
Grundschulen erhalten in Abhängigkeit von den Schülerzahlen Mittel für die Beschäftigung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei Abwesenheit einer Lehrkraft auch für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden können (SVBl.2012 Nr. 4, S.221). Bei diesen kurzfristigen Vertretungsfällen handelt es sich lediglich um die Beaufsichtigung bzw. Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der verlässlichen Grundschule. Wenn möglich, wird an den Unterrichtsinhalten weitergearbeitet. |
Waffenerlass |
Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen
und |
Wertgegenstände |
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Spielsachen, Sammelkarten usw.) in die Schule mitbringen. Wir weisen darauf hin, dass diese Gegenstände in der Schule nicht versichert sind und somit bei Abhandenkommen nicht ersetzt werden. Wir bitten alle Eltern, dies zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. |
Zensuren/Zeugnisse |
Die Kinder der 1. Klasse erhalten erstmalig zum Ende des 1. Schuljahres ein Zeugnis in Berichtsform. Auch die Zeugnisse des 2. Schuljahres werden in Berichtsform erteilt. Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen erhalten Zensurenzeugnisse. Die Zensur in einem Fach, das nur halbjährlich, also nur im 1. oder 2. Halbjahr erteilt wird, gilt für das gesamte Schuljahr. Auch diese Zensur ist am Ende versetzungswirksam. |
Zeugnisausgabetag |
Die Zeugnisausgabe findet am jeweils letzten Schultag vor den Halbjahres- und den Sommerferien statt. Der Unterricht endet an diesem Tag um 10.45 Uhr. Jegliche Betreuung fällt an diesem Tag aus. |
AG (Arbeitsgemeinschaft) |
Kinder der Jahrgänge 3 und 4 können jeweils für ein Trimester an einer jahrgangsübergreifenden AG teilnehmen. Verpflichtend für alle Drittklässler ist die Teilnahme an der Computer-AG. Angeboten werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrern, Eltern und Ehrenamtlichen. |
Befreiung vom Sportunterricht |
Nach einer Krankheit bzw. bei leichten Infekten kann ein Kind auf Antrag der Eltern vom Sportunterricht durch die Klassenlehrkraft befreit werden. In diesem Fall begleitet das Kind die Lerngruppe und schaut dem Unterricht zu bzw. übernimmt einfache Helfertätigkeiten. Bei einer Befreiung vom Schwimmunterricht nimmt das Kind am Unterricht einer anderen Lerngruppe teil. Grundsätzlich gilt, dass Schüler/innen, die am Unterricht teilnehmen können, im Falle einer Befreiung vom Sportunterricht nicht vor Ablauf der für diesen Tag normalen Unterrichtszeit nach Haus gehen dürfen. |
Beratung |
Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Sie ist bei pädagogischen oder fachlichen Problemen Ihre erste Ansprechpartnerin. Psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bietet der schulpsychologische Dienst der Niedersächsischen Landesschulbehörde an: Schulpsychologischer Dezernent: Jan-Peter Jaedicke Telefonnr.: 0441-94998-61 |
Beschwerderegelung |
Bitte wenden Sie sich im Beschwerdefall zuerst an die betreffende Lehrkraft, um auf diesem Weg eine Lösung für das vorliegende Problem zu finden. Auch die Elternvertreter der Klasse sind geeignete Ansprechpartner, kritische Meinungen entgegen-zunehmen und an die Lehrkraft weiterzuleiten. Die Schulleitung wird informiert, wenn ein vermittelndes Gespräch notwendig ist. |
Betreuung |
Für die Kinder der 1. und 2. Klassen bieten wir in der 5. Stunde (12.00 – 12.45 Uhr) eine Betreuung an. Kinder werden zu Beginn eines Schuljahres oder –halbjahres verbindlich angemeldet. Die Kinder werden beaufsichtigt und in entspannter Atmosphäre u.a. in ihren motorischen Fähig- und Fertigkeiten gefördert. Es werden keine Hausaufgaben angefertigt. Diese unterrichtsergänzenden Angebote werden geleitet von Frau Duda und Frau zur Horst. |
Beurlaubung |
Muss Ihr Kind einen Arzttermin wahrnehmen, so informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft darüber. Über die Beurlaubung einer Schülerin / eines Schülers bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung (Familienfeier, Eltern-Kind-Kur, Fahrten mit Jugend- oder Sportgruppen…). Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise von der Schulleitung in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. Wenn Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind verreisen wollen, denken Sie bitte bei der Planung Ihres Urlaubs daran, dass dieser vollständig in die Ferien fallen muss. |
Bücherei |
Die Schule verfügt über keine eigene Schulbücherei. Jede Klasse hat aber im Klassenraum einen Bücherfundus, aus dem die Kinder Bücher ausleihen können. |
Einbahnstraßen- Regelung |
Laut Konferenzbeschluss der Gesamtkonferenz gilt in der Schoolstraat eine freiwillige Einbahnstraßen-Regelung: Bitte befahren Sie diese Straße morgens und mittags nur von der Metjendorfer Straße in Richtung Borbecker Weg. Auf diese Weise können Sie dazu beitragen, dass der Verkehr zu den Stoßzeiten übersichtlicher ist und die Gefährdung der Schüler/innen sinkt. |
Einschulung |
Am 1. Sonnabend im neuen Schuljahr werden die Erstklässler
eingeschult. |
Elternmitarbeit |
Wir sind dankbar für jede Form der Hilfe und Unterstützung. Ob Sie sich für Fahrten mit zur Verfügung stellen, als Lesehelfer dabei sind oder sich als Elternvertreter und im Förderverein engagieren – ohne SIE geht es nicht ! |
Elternratsvorsitzende/r |
Die/der Vorsitzende des Schulelternrats vertritt die Elternschaft gegenüber den Lehrkräften, der Schulleitung und der Gemeinde. |
Elternsprechtage |
Der Elternsprechtag bietet den Eltern die Möglichkeit eines ergiebigen Gesprächs über die Entwicklung ihres Kindes mit den Lehrkräften. Zum Elternsprechtag werden die Eltern von ihren Klassenlehrkräften eingeladen. |
Elternvertretung |
Jede Klasse wählt am 1. Elternabend des 1. und 3. Jahrganges zwei Elternvertreter und Konferenzvertreter. Die Elternvertreter sind Mitglieder im Schulelternrat. Sie unterstützen die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, nehmen an Konferenzen teil und gestalten nach ihren jeweiligen Möglichkeiten das Schulleben aktiv mit. |
Englischunterricht |
Kinder der 3. und 4. Klassen haben wöchentlich zwei Stunden Englischunterricht. Spielerisch wird den Kindern der Zugang zu einer fremden Sprache ermöglicht; im Vordergrund steht das Sprechen der Fremdsprache. Die Leistungen werden erst ab der 4. Klasse zensiert. |
Extreme Witterungsverhältnisse |
Die Entscheidung, ob bei extremen Witterungsverhältnissen
(z.B. Straßenglätte, Sturm, große Hitze) der Unterricht ausfällt bzw. früher beendet wird, trifft der Schulträger. Er sorgt dafür, dass die Entscheidung so früh wie möglich über Rundfunk oder
Fernsehen veröffentlicht wird. Eine Beaufsichtigung Ihres Kindes bis 12.45 Uhr ist aber in jedem Fall gewährleistet. |
Freundeskreis |
Der Förderverein 'Freundeskreis der GS Leuchtenburg' unterstützt die Schule in vielfältiger Weise (Veranstaltungen, Anschaffungen, Aktivitäten …) und ist eine wichtige Säule des Schullebens. Dies ist nur möglich, wenn viele Mitglieder dies durch ihre Beiträge finanziell sowie mit Rat und Tat unterstützen. Als Ansprechpartner stehen die Vorsitzenden des Vereins Frau Mayer und Frau Dahnken zur Verfügung. |
Frühaufsicht |
Die Aufsicht beginnt erst um 7.45 Uhr. Schicken Sie bitte Ihr Kind so zur Schule, dass es nicht vor dieser Uhrzeit da ist. Die Räumlichkeiten werden erst um 8.00 Uhr betreten. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Aufsicht, ob die Kinder vorzeitig in ihren Klassenraum gehen dürfen. |
Frühstück |
Die Frühstückspause findet täglich gemeinsam von 9:35 – 9:45 Uhr statt. Das Frühstück findet gemeinsam im Klassenraum statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind für das Frühstück ein Getränk, ein Schulbrot und/oder Obst mit zur Schule. Sehr zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke schaden der Zahngesundheit und verursachen häufig sehr kurze Aufmerksamkeitsspannen. |
Fundsachen |
Fundsachen werden über einen begrenzten Zeitraum gesammelt. Sie können bei unserem Hausmeister abgeholt werden. Hilfreich ist die Kennzeichnung von Turnschuhen, Hausschuhen, Jacken, Turnkleidung und anderen Schulsachen mit dem Namen Ihres Kindes, um verwechselte oder vergessene Sachen zuordnen zu können. An den Elternsprechtagen im Herbst wird regelmäßig eine Fundsachen-Börse im Altbau eingerichtet. Werden die Fundsachen nicht abgeholt, werden sie am Schuljahresende entsorgt. |
Ganztagsangebot |
Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bietet die Schule eine über den Unterricht hinausgehende Ganztagsbetreuung mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemein-schaften an. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage auf der Seite 'Unsere Schule - Team Ganztag'. |
Hausschuhe |
Hausschuhpflicht gilt innerhalb des Neubaus, betrifft also alle Erst- und Zweitklässler. Schuhbänke befinden sich vor den Klassen. |
Homepage |
Die Adresse der Schulseite lautet: www.grundschule-leuchtenburg.de |
Iwidani-Projekt |
An unserer Schule wird im Rahmen der Gewaltprävention das Iwidani-Projekt durchgeführt. Die 'Iwidani' sind Identifikations-figuren für die Kinder und leben ein intaktes Gemeinschaftsleben vor; gleichzeitig ist 'Iwidani' als Stopp-Zeichen ('Ich will das nicht!') im Schulleben verankert. |
Kirchliche Feiertage |
Auf schriftlichen Antrag erhalten Kinder aller Glaubensrichtungen die Möglichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen. |
Krankheiten |
Wenn Ihr Kind unter dauerhaften Erkrankungen oder Beeinträchtigungen leidet, auf die im allgemeinen Unterricht (und besonders im Sportunterricht) Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung. Auch Beeinträchtigungen des Gehörs sollten der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer bekannt sein. Ist Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (z. B. Diphtherie, Masern, Gehirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, ansteckende Gelbsucht) oder werden bei ihm Kopfläuse festgestellt, muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Ihr Kind darf dann nicht die Schule besuchen. Das gilt auch für den Fall, wenn in der Wohngemeinschaft, in der das Kind lebt, eine übertragbare Krankheit auf-getreten ist. Näheres finden Sie im Infektionsschutzgesetz. Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein, informieren Sie die
Schule zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr telefonisch.
Nimmt Ihr Kind mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am
planmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens
am dritten Versäumnistag mitzuteilen.
|
Lernmittelausleihe |
Gegen Zahlung eines Entgelts können einige Schulbücher von der Schule ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig. |
Leseförderung |
Die Leseförderung findet in der Schule statt und sollte durch entsprechende Angebote im Elternhaus unterstützt werden. Im Rahmen der Leseförderung nehmen die Schüler ab der zweiten Klasse am Antolin-Leseförderungs-Programm ( www.antolin.de ) teil. Altersgerechte Kinderbücher werden ab Klasse 2 auch im Unterricht gelesen. Die in allen Klassen zur Verfügung stehenden Klassenbüchereien bieten den Schülern eine kleine Auswahl an Lesestoff. |
Mathe-Olympiade |
Möglichkeit für an Mathematik interessierte Kinder der 3. und 4. Klasse an einem landesweiten Wettbewerb teilzunehmen. Informationen unter: www.mo-ni.de |
Notfall-Adresse |
Wir bitten Sie, Adress- und Telefonänderungen sofort mitzuteilen, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Sehr wichtig ist auch die Aktualisierung der „Notfalladressen und -telefonnummern“; beachten Sie im Interesse Ihres Kindes bitte, dass mindestens eine Person dabei sein sollte, die nahezu immer vormittags erreichbar ist. |
Pädagogische Mitarbeiter |
Zurzeit sind drei Pädagogische Mitarbeiterinnen an der GS Leuchtenburg beschäftigt. In den Klassen 1 und 2 werden diese Kräfte für die Durchführung des unterrichtsergänzenden Angebots (Betreuung in der 5. Unterrichtsstunde) eingesetzt; darüber hinaus unterstützen sie die Schwimmlehrkraft als Schwimm-Begleitung. |
Pausen |
Frühstückspause 9:35 - 9:45
Uhr In diesen Pausenzeiten halten sich alle Kinder auf dem Pausenhof auf; das Betreten der Obstwiese ist nur in Absprache mit der Pausenaufsicht erlaubt. Bei Schlechtwetter entscheidet die Pausenaufsicht, ob 'Regenpause' ist: In diesem Fall bleiben alle Schüler/innen im jeweiligen Klassenraum und spielen, lesen, malen ... dort. |
Schulelternrat |
Der Schulelternrat trifft sich regelmäßig, um die Interessen der Schüler und Eltern in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zu vertreten. |
Schülerrat |
Die Klassensprecher und Klassensprechervertreter der zweiten, dritten und vierten Klassen bilden den Schülerrat. Er tagt regelmäßig und setzt sich konstruktiv für die Belange der Schüler ein. |
Schullaufbahn-empfehlung |
Grundschulen stellen keine Schullaufbahnempfehlung mehr aus; die Entscheidung, zu welcher weiterführenden Schule ein Grundschüler geht, liegt bei den Eltern. Zu den Halbjahreszeugnissen werden alle Viertklässler und deren Eltern zu Beratungsgesprächen eingeladen, bei denen über das Leistungspotenzial sowie das Arbeits- und Sozialverhalten eines jeden Kindes gesprochen wird. Auch zum Ende des Schuljahres haben die Eltern der Viertklässler noch einmal die Gelegenheit, sich über die Entwicklung ihres Kindes bei der Klassenlehrkraft zu informieren. |
Schulobsttage |
Jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags wird die Schule mit Obst und Gemüse des landwirtschaftlichen Bio-Betriebs Steenken beliefert. Eltern bereiten am Morgen beides für den Verzehr vor, so dass an diesen Tagen das Frühstück in jeder Klasse mit Obst und Gemüse bereichert werden kann, ohne dass dafür Kosten für die Schüler/innen entstehen. |
Schulordnung |
Die Schulordnung ist von Schülern, Lehrern und Eltern und Gästen zu beachten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung mit den Schülern besprochen und den Eltern vorgelegt. |
Schulweg mit dem Auto |
Für den Fall, dass Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen oder hier wieder abholen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Befahren des Schulgrundstücks einschließlich der Einfahrten aus Sicherheitsgründen verboten ist (Beschluss der GK vom 5.03.2008). Zur Sicherheit der Kinder sollten Sie auch die freiwillige Einbahnstraßen-Regelung beachten. Bitte klären Sie darüber auch diejenigen Familienmitglieder und Bekannte auf, die Ihr Kind mitunter ebenfalls zur Schule fahren. |
Schulweg mit dem Rad |
Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benutzen den Radweg an der Schoolstraat. Im ersten und zweiten Schuljahr sollten die Kinder von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Fahrräder werden nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Auf dem Schulhof werden die Räder geschoben. Kontrollieren Sie bitte das Fahrrad Ihres Kindes. Achten Sie besonders auf die Lichtanlage und eine sichere Transportmöglichkeit der Schul- bzw. Sporttasche. Zum eigenen Schutz bzw. um schweren Kopfverletzungen vorzubeugen sollten die Kinder immer einen Fahrradhelm tragen. |
Sportunterricht |
Bitte geben Sie Ihrem Kind zum Sportunterricht entsprechende Kleidung mit (Sportkleidung, Turnschuhe mit heller Sohle oder Non-marking-Sohle). Auf Schmuck und 'komplizierte' Kleidung sollte am Sporttag verzichtet werden. |
Sprechzeiten der Lehrer/ |
In jedem Schuljahr finden Elternsprechtage statt. Darüber hinaus vereinbaren Sie bitte bei Gesprächsbedarf mit der jeweiligen Lehrkraft einen separaten Termin. Die Schulleitung ist montags in der Zeit von 9.00 bis 10.45 Uhr und freitags von 11.00 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar . |
Telefonliste |
Jede Klasse erstellt eine eigene Telefonliste, diese sollte auch eine zweite Telefonnummer für den Notfall enthalten, z.B. Handy, Arbeitsplatz oder Großeltern. So können wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen, falls Ihr Kind während des Schulvormittages abgeholt werden muss. |
Unfallversicherung |
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Schulveranstaltungen gegen Unfälle versichert. Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem Unfallversicherungsverband Mitteilung machen zu können. Weitere Infos für Eltern von Schulanfängern unter: |
Unterrichtszeiten |
Unsere Grundschule ist verlässlich. Das heißt, dass in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr alle Schüler auf Wunsch verlässlich betreut werden und kein Unterricht in dieser Zeit ausfällt (ausgenommen von dieser Regel sind die Tage der Zeugnisausgabe; s.u.). Unsere Unterrichtszeiten sind wie folgt: |
Vergleichsarbeiten |
Alle dritten Klassen in Niedersachsen nehmen im Mai eines Schuljahres an den landesweiten Vergleichsarbeiten VERA 3 teil. Verpflichtend ist bei dieser Erhebung der Lese-Test. |
Verlassen des |
Keine Schülerin/ kein Schüler darf während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft verlassen. Bei einem Unfall bestünde dann kein Versicherungsschutz. Das gilt auch bei einem unerlaubten Entfernen vom Klassenverband während Wanderungen bzw. Klassenfahrten. |
Vertretung |
Grundschulen erhalten in Abhängigkeit von den Schülerzahlen Mittel für die Beschäftigung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei Abwesenheit einer Lehrkraft auch für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden können (SVBl.2012 Nr. 4, S.221). Bei diesen kurzfristigen Vertretungsfällen handelt es sich lediglich um die Beaufsichtigung bzw. Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der verlässlichen Grundschule. Wenn möglich , wird an den Unterrichtsinhalten weitergearbeitet. |
VSF (Vorschulische Sprachförderung) |
Kinder, deren sprachliche Kompetenz noch nicht ausreichend entwickelt ist, nehmen im letzten Jahr vor der Einschulung an der Sprachförderung teil. Diese findet in der Grundschule oder in der Kindertageseinrichtung statt. Die verantwortliche Lehrkraft initiiert Beratungsgespräche mit den Eltern und hält den Kontakt mit den Erzieherinnen der Kindertagesstätten. Das Ziel des Sprachförderunterrichts ist Lernsituationen zu schaffen, die den Kindern möglichst viel Gelegenheit zum Erproben und Anwenden der Sprache sowie zur Wortschatzerweiterung geben. |
Waffenerlass |
Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen
und |
Wertgegenstände |
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Spielsachen, Sammelkarten usw.) in die Schule mitbringen. Wir weisen darauf hin, dass diese Gegenstände in der Schule nicht versichert sind und somit bei Abhandenkommen nicht ersetzt werden. Wir bitten alle Eltern, dies zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. |
Zensuren/ Zeugnisse |
Die Kinder der 1. Klasse erhalten erstmalig zum Ende des 1. Schuljahres ein Zeugnis in Berichtsform. Auch die Zeugnisse des 2. Schuljahres werden in Berichtsform erteilt. Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen erhalten Zensurenzeugnisse. Die Zensur in einem Fach, das nur halbjährlich, also nur im 1. oder 2. Halbjahr erteilt wird, gilt für das gesamte Schuljahr. Auch diese Zensur ist am Ende versetzungswirksam. |
Zeugnisausgabetag |
Die Zeugnisausgabe findet am jeweils letzten Schultag vor den Halbjahres- und den Sommerferien statt. Der Unterricht endet nach der 3. Stunde. Eine Betreuung bis nach der fünften Stunde fällt an diesem Tag aus. |